Sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Auswertung einer eingegangenen Bieternachricht haben wir festgestellt, dass das Formblatt 211 ein fehlerhaftes Datum hinsichtlich der Frist zur Angebotsabgabe enthält. Wir möchten Sie daher darauf hinweisen, dass die verbindliche Angebotsfrist - wie in der Bekanntmachung korrekt angegeben - am 12.05.2025 um 14:00 Uhr endet. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.