Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend geben wir Ihnen eine Bieteranfrage und die dazugehörige Antwort zur Kenntnis und Beachtung. Frage: Nachdem es mit der Zertifizierung „TÜV-Rheinland zertifiziert Level 3 (European Level FEMB)“ eine Zertifizierung gibt, die das Thema Nachhaltigkeit vollumfänglich abdeckt, Punkt b aktuell nicht durch den zu erwartenden Bieterkreis nachgewiesen werden kann und Punkt c sich ausschließlich auf im Ausland produzierte Produkte beschränkt, würde anstelle Punkt b und c auch das Zertifikat TÜV-Rheinland zertifiziert Level 3 (European Level FEMB)“ bewertet werden? Antwort: Nach Prüfung der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise, müssen wir diese ablehnen. Aufgrund der bisherigen Auswahl der Kriterien findet keine Benachteiligung von Bietern statt. Sofern „TÜV-Rheinland zertifiziert Level 3 (European Level FEMB)“ die Anforderungen zur Gleichwertigkeit gemäß § 34 Abs. 2 VgV erfüllt, kann dieses als Nachweis für die Kriterien dienen. Eine Herabstufung bzw. Änderung der Nachhaltigkeitskriterien wird seitens der Vergabestelle abgelehnt Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Kästner SB Zentrale Ausschreibungsstelle