Beantwortung der Einzelfragen 6 und 7 (fortlaufend): Frage 6: Sowohl im Wertungsschema als auch später in den Vergabeunterlagen will man den Lebenslauf von 2 Personen wissen, die als Schichtleiter eingesetzt werden. Im Preisblatt geht hervor, dass es ein 2 Schichtsystem geben soll. Dies bedeutet, dass diese Person 12 Stunden am Tag 365 Tage im Jahr tätig sein soll! Unseres Erachtens würde dies gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und zudem gegen das Bundesurlaubsgesetz. Hierzu ergeben sich für uns mehrere Fragen: a) Es stellt sich schon die Frage, sollen nur 2 Personen die Schichtleitung innehalten oder können es auch mehr sein? b) Was ist, wenn eine Person krank ist, wer soll diese ersetzen? c) Muss die Krankeitsvertretung die gleiche Qualifikation haben? d) Muss dies nachgewiesen werden? Antwort 6: a) Es ist von mehreren einzusetzenden Personen für die Schichtleitung auszugehen. Für die Zwecke der Angebotsabgabe und -bewertung wird die Angabe von zwei konkreten Personen verlangt. Daraus ist allerdings nicht der zwingende Einsatz von einer Person an 12 Stunden/Tag an 365 Tagen in einem Kalenderjahr abzuleiten. Es ist Sache des Auftragnehmers, den Einsatz von Personen mit der nachgefragten Qualifikation im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, z. B. dem Arbeitszeitgesetz sowie dem Bundesurlaubsgesetz zu bestimmen. b) Es soll zunächst die bereits im Angebot benannte Stellvertretung ersetzen. Falls beide im Angebot benannten Personen nicht verfügbar sind, sind gleich qualifizierte Personen anzugeben. Das Verfahren dazu ist in Ziffer 7.3.5 Dienstleistungsvertrag hinterlegt, worauf hiermit verwiesen wird. c) Siehe Ziffer 7.3.5 Dienstleistungsvertrag. d) Siehe Ziffer 7.3.5 Dienstleistungsvertrag. Frage 7: In den Unterlagen finden sich "ergänzende Vertragsbedingungen", mit eigenen Kündigungsregelungen, die im übrigen nicht als Teil des Dienstleistungvertrages erscheinen. Was soll jetzt gelten? Antwort 7: Die fraglichen Regelungen im Dokument „Ergaenzende_Vertragsbedingungen“ müssen nach dem TVerG LSA Anwendung finden. Sie sind inhaltlich bereits in Ziffer 13.7 Dienstleistungsvertrag integriert. Deshalb hat das Formular „Ergaenzende_Vertragsbedingungen“ keine abweichende bzw. eigenständige Bedeutung.