Sehr geehrte Bieter, sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie 4 weitere Fragen und deren Beantwortung, die sich aus den im Betreff genannten Fragen herleiten. Frage 2: Ist das Objekt, derzeitig genutzt und durch ein Wachdienst betreut? Antwort 2: Ja. Frage 3: Ist der Tarifverga Sachsen - Anhalt anzuwenden und der damit verbunde GU Zuschlag auch zu berücksichtigen? Antwort 3: Es ist Bietersache, die Übereinstimmung der angebotenen Preise mit Mindestlohn- und Tarifvorgaben zu gewährleisten. Insofern gibt es dazu keine Hinweise seitens der Vergabestelle. Frage 4: Welche Qualifikation hat der Schichtleiter nachzuweisen? Antwort 4: Die Mindestvoraussetzungen an die Schichtleitung ergeben sich aus Ziffer 7.3 Dienstleistungsvertrag. Darüber hinaus werden im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualifikation der Schichtleitung“ nach Ziffer 6.2.c) Bewerbungsbedingungen die bietereigenen Qualifikationen des angebotenen Personals bewertet. Frage 5: Nach Püfung der Leistungsvorgaben soll die Schichtleiter Kenntnisse im Umgang mit PC haben. Wir bitten um Klärung auf welcher Grundlage hier dieser Kenntnisstand beruht und welche zu erbringenden Aufgaben damit verbunden sind? Antwort 5: Es werden keine Kenntnisse im Umgang mit PC nachgefragt. Nachgefragt sind generell Grundkenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen (vgl. Ziffer 7.2.2, Bulletpoint 4 Dienstleistungsvertrag). Es geht z. B. darum, eine E-Mail oder einen anderen Text auf einem Computer lesen bzw. schreiben zu können. Dabei handelt es sich nicht um eine unzumutbare oder sachfremde Nachfrage. Wir bitten um Kenntnisnahme und ggf. um Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen Waskewitz Vergabestelle