Sehr geehrte Damen und Herren, bitte reichen Sie mit ihrem Angebot keine GAEB-Datei im Format .p84 ein. Dabei handelt es sich um ein "Zwischenformat", dass nicht von allen Programmen und Büros eingelesen werden kann. Angebote, die als Leistungsverzeichnis ausschließlich eine GAEB-Datei im Format .p84 enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Heike Reinisch (SB ZVS)