Sehr geehrte Bieter, bitte beachten Sie die folgende Bieterfrage und Antwort bei Ihrer Angebotserstellung: Bieterfrage: Sehr geehrte Damen und Herren, sie schreiben aus: Statischen Nachweis für alle Fenster und Raffstoreanlagen, Einbauelemente, Verglasungen und Verankerungen, anfertigen und innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung, 1-fach in Papier und digital als PDF, dem AG übergeben. Der prüfbare statische Nachweis ist weiterhin dem Prüfstatiker zur Prüfung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen (2-fach in Papier). Ist dies so korrekt? Sie benötigen für jede Fensterposition eine prüffähige Statik? Dies ist sehr preisintensiv, daher möchte ich mich noch einmal erkundigen. Antwort: Es handelt sich bei den Fenstern um genormte Einbauteile, die natürlich keiner zusätzlichen statischen Nachweise erfordern, sondern lediglich einer Produktfreigabe unterliegen (Rahmen, Glas usw.). Lediglich die Verankerung der genormten Einbauteile muss je Fenstertyp (Größe) entsprechend nachgewiesen werden. Dies ist anhand der Einbausituation genormt und muss nicht dem Prüfstatiker zur Prüfung vorgelegt werden. Mit freundlichen Grüßen die Vergabestelle des Landkreises Mansfeld-Südharz