Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine Bieteranfrage eingegangen. Anbei erhalten Sie die Anfrage sowie die dazugehörige Beantwortung: Frage 1. zu Bereitstellung einer Testumgebung und einer Produktivumgebung, Pflege und Bereitstellung der Testumgebung über einen Zeitraum entsprechend der vereinbarten Vertragslaufzeit: Ist der Punkt so zu verstehen, dass bereits während der Ausschreibung eine Test- und Produktivumgebung gewünscht ist? Falls ja, inwieweit dürfen diese Test- und Produktivumgebung in der Cloud betrieben werden? Antwort: Eine Test- und Produktivumgebung soll erst zum Abschluss des Verfahrens (nach Beauftragung) zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Dialogphase kann es möglich sein, dass vom Auftraggeber eine Testumgebung gewünscht wird, um gezeigte Abläufe und Einstellungen in einem funktionierenden System zu testen. Hierzu erfolgt eine gemeinsame Abstimmung während des Verfahrens. Diese Testumgebung sollte dann als Cloudversion zur Verfügung gestellt werden. Frage 2. zu eingebundenes Dokumentenmanagement: Können Sie diesen Punkt bitte etwas konkretisieren: Was ist mit einem eingebundenen Dokumentenmanagement gemeint. Muss das System über ein eigenes DM-System verfügen oder muss ein solches ein- bzw. angebunden werden können? Antwort: Mit DMS ist ein rechtsicheres Archiv für Rechnungen (einschließlich E-Rechnungen) und ggf. rechnungsbegleitenden Unterlagen gemeint. Das System kann integriert oder über eine Schnittstelle auch mit einem externen Programm verknüpft sein. 3. zu Implementierung der E-Rechnung einschließlich Ablage unter Beachtung der Anbindung an das Landesportal Sachsen-Anhalt: Was konkret meint "unter der Beachtung der Anbindung an das Landesportal Sachsen-Anhalt". Müssen die abgelegten Kulturstiftung Sachsen-Anhalt Arbeitsgruppe „FinSoft“ 2 eRechnungen auch an das Landesportal SA übergeben werden? Falls ja, welche Schnittstellen können angesprochen? Gibt es dazu eine Dokumentation oder ggf. gesetzliche Grundlage mit Verfahrensbeschreibung Antwort: Grundsätzlich ist die Implementierung der E-Rechnung gewünscht. Damit ist die Erstellung und Versendung eigener E-Rechnungen sowie der Empfang und die Verarbeitung eingehender E-Rechnungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gemeint. Das E-Rechnungsportal LSA bietet eine zusätzliche Möglichkeit des Versandes/Empfangs von E-Rechnungen und leitet diese per E-Mail weiter. Diese Rechnungen sollen ebenfalls mit der neuen Finanzsoftware verarbeitet werden können. Informationen zum Landesportal sind unter: https://serviceportal.sachsen-anhalt.de/SachsenAnhaltGateway/Service/Entry/XRECHNUNG zu finden.