Sehr geehrte DAmen und Herren, durch einen Teilnehmer wurde um Aufklärung folgenden Sachverhalts gebeten: Gemäß Pos. 215.01.0009 und gleichlautende erfolgt der Einbau der Bewehrung gem. Zeichnung. Diese Pläne sind jedoch in den Vergabeunterlagen nicht enthalten. Wir bitten Sie daher um Übergabe der jeweiligen Bewehrungspläne. Im Zuge dessen bitten wir Sie außerdem um Übergabe des Baugrundgutachtens. Antwort Planungsbüro: Maßgebend für die Kalkulation ist die in der Position angegebene Menge im LV und nicht die Zeichnung. Der Geotechnische Bericht ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichem Gruß B. Zohles Vergabestelle