Bieterfrage: Pos. Nr. 10.08.0010 Störfallmanagement Könne wir davon ausgehen, dass bei dieser Position das Beheben von Störfällen die durch Dritte entstanden sind, also keinen Mangel durch den AN darstellen, separat vergütet werden? Antwort: „Sofern die Störung auf einen Mangel der eigenen Leistungserbringung zurückzuführen ist, ist dieser unentgeltlich zu beseitigen.“