Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfrage, die wir wie folgt beantworten. Frage: Gemäß Ihren Unterlagen ist die Objektplanung Ingenieurbau in die Honorarzone II eingestuft. Bei dem ausgeschriebenen Bauwerk handelt es sich um eine Zwei-Feld-Spannbetonbrücke mit Tiefgründung. Hier ist gemäß Anlage 12 zu §43 HOAI mindestens die Honorarzone III anzusetzen. Beantwortung: Den Bietern wurde eine neue Version (Version 3) der Vergabeunterlagen mit der aktualisierten Honorarkalkulation (Anlage 8) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden keine Veränderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen. Der Submissionstermin bleibt hiervon unberührt. Mit freundlichen Grüßen Gemeinde Sülzetal