Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein Bieter Präqualifiziert ist, ist die Einreichung des Nachweises der Präqualifizierung ausreichend. Dies ist aus unserer Sicht auf alle Ausschreibungen zu beziehen. Im Zuge der Auswertung wird durch uns die Eintragung über das Portal PQ Verein nachgeprüft. (https://www.pq-verein.de/) Mit freundlichen Grüßen