Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: zu Pos. 01.04.01.10 Vernetzung der BMA der Schule mit der BMA der Sporthalle. Von der Schule aus müssen Anlagenzustände und Alarme von und in die Sporthalle möglich sein wie Brand, Bombe und Amok. Hinweis: Beide Zentzralen sind direkt auf die Feuerwehr aufgeschaltet. Wie soll die Vernetzung umgesetzt werden? - Ist eine Übergabe durch potentialfreie Kontakte (Brand, Bombe,...) geplant? Bitte die Anzahl der Meldungen angeben. oder -Soll die Vernetzung per Netzwerk- Protokoll erfolgen, was jedoch nur innerhalb eines Herstellers (z.B. essernet) möglich ist. Bitte das vorhandene Fabr./ Typ in der Sporthalle (6-Felder Sporthalle im Objekt?) angeben. Antwort: Die Vernetzung Schule zu Sporthalle ist über die Pos. 01.04.01.10 "Vernetzung mit Sporthallengebäude“ ausgeschrieben. Diese erfolgt mittels LWL gleicher Hersteller über BUS bzw. Austausch von 3 potentialfreien Kontakten (Brand, Bombe, Amok jeweils einfach) bei unterschiedlichen Herstellern über Anlagenmeldungen. In der Sporthalle ist eine Brandmeldeanlage vom Fabrikat / Typ: Esser IQ8 verbaut. Frage: zu Pos. 01.04.02 Sprachalarmierungsanlage SAA Vortext: Im Objekt ist eine Gefahrenmeldeanlage mit einer SAA-Anlage nach DIN 0833-4 über eine redundante Datenschnittstelle (I²C und SEI Modul) zu koppeln, so dass keine zusätzlichen Alarmgeber benötigt werden. Es sind nur einheitliche Systeme von einem zugelassenen Hersteller gestattet. Was ist hier gemeint: Eine vorhanden Anlage in der Sporthalle (6-Felder Sporthalle im Objekt), bitte das vorhandene Fabr./ Typ angeben. oder die Vernetzung der SAA lt. LV im Geb.-Teil 1 (Pos. 01.04.02.75.-.86) und Geb.-Teil 2 (Pos. 01.04.02.89 ff) Antwort: Der Vortext bezieht sich auf die Vernetzung der SAA-Anlagen im Schulgebäude lt. LV Position 01.04.02.75 - 01.04.02.85 und LV Position 01.04.02.89 - 01.04.02.98. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)