Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfrage, die wir wie folgt beantworten. Frage 4: gemäß Bieterfrage wurde eine technisch gleichwertige Bauweise aus Einzelplatten für den Baukörper zugelassen. Eine solche Bauweise mit Einzelplatten macht es erforderlich, dass (vom AN beigestellte) Anschweißplatten im auftraggeberseits bereitgestellten Gebäudefundament vorgesehen werden. Kann die bauseitige Montage dieser Anschweißplatten zugesagt werden? Frage 5: das Vorhaben wird als Lieferauftrag/Kauf deklariert, obwohl es sich ganz eindeutig um ein Bauvorhaben handelt. Weiterhin liegen der Anfrage keine Vertragsgrundlagen bei. Wir bitten um eindeutige Deklaration als Bauvorhaben sowie um Übergabe von Vertragsbedingungen (BVB...). Beantwortung: Zu Frage 4: Wurde mit Bieteranfrage 1 bereits beantwortet: „Dem Einbringen von eventuellen Anschweißplatten in die Bodenplatte durch den Errichter der Bodenplatte wird nicht zugestimmt.“ Zu Frage 5: Nach Prüfung ist das Gebäude, mit seiner Kubatur und den TGA-Anlagen (Bsp. Wasser, Strom, Abwasser), den Leistungen nach VOB zuzuordnen. Des Weiteren zählen die Leistungen zum Anschluss der technischen Anlagen und die Leistung zur Herstellung der Betriebsfähigkeit der technischen Anlagen, zu den VOB-Leistungen. Formblatt 214 (BVB) sind im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG