Sehr geehrte Damen und Herren, es gelten folgende Regelungen zur Haftungsbeschränkung (gemäß EVB-IT Kauf): "Die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf die Gesamtvergütungbeschränkt. Beträgt die Gesamtvergütung weniger als 50 T€, wird die Haftung jedoch auf 50 T€ beschränkt. Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden haftet der Auftragnehmer abweichend von Sätzen 1 und 2 mindestens aber auf bis zu 500 T€ je Schadensereignis und insgesamt mindestens auf bis zu 1 Mio €. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Verzug wird insgesamt auf 50 % der v. g. Haftungsobergrenzen beschränkt. Im Falle weiterer leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen überschreitet die Haftung des Auftragnehmers für den Vertrag jedoch nicht v. g. vereinbarten Haftungsobergrenzen. Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzteren nichts anderes geregelt ist." Freundliche Grüße Philipp Brentführer