Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Wir bitten um Aufklärung und Erläuterung nachstehender Fragen: Betrifft: Titel BE eigene Leistungen, Positionen Turmdrehkran Im Leistungsverzeichnis ist für die Positionen 1.3.2 und 13.3.3 ein stationärer Turmdrehkran beschrieben. Für die Erbringung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen eigenen Leistungen ist aus unserer Sicht kein stationärer Turmdrehkran erforderlich. - Erdbau- und Kanalbauarbeiten, kein Kran erforderlich - Beton- und Schalarbeiten Bodenplatte, Realisierung ohne Kran möglich - Stahlbetonfertigteile, Montage mit Mobilkran Selbst für die nachfolgenden Holzbauelemente erfolgt die Montage mit Mobilkran. Wir empfehlen diese Positionen im Leistungsverzeichnis zu streichen, da diese für die eigenen Leistungen des AN nicht erforderlich sind. Betrifft: Tiefbauleistungen In den Titel 2.1 bis 2.7, 2.8 bis 2.15 und 2.16 bis 2.23 sind Leistungen beschrieben welche jeweils mit Baufeldfreimachung beginnen. An Hand des Lageplanes ist nicht erkennbar wo im Baufeld diese Leistungen (außer Rigole) zu erbringen sind. Wir bitten um Übermittlung eines Planes aus dem die Lage dieser Leistungen ersichtlich ist, um den Umfang dieser Leistungen beurteilen zu können. Antwort: zu Turmdrehkran: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sollte Ihr Unternehmen keinen Turmdrehkran benötigen dann lassen Sie diesen Kostenvorteil bitte in die entsprechenden Positionen einfließen. Es ist dabei durchaus möglich Positionen zu Null anzubieten. Bitte erklären Sie diesen Kalkulationsansatz dann über ein Begleitschreiben. Die benannten und tangierenden Positionen verbleiben im LV. zu Tiefbau: Siehe vorherige Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)