Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: 1. Baugrundgutachten Gemäß den Vorbemerkungen des Titels 03.02 wurden Baugrundeinstufungen nach Homogenbereichen durchgeführt. Zur Bewertung der Angaben bitten wir um Übergabe des dazugehörigen Baugrundgutachtens. 2. Baugruben- und koordinierte Leitungspläne Gemäß Ausschreibungsunterlagen sind umfassenden Erd- und Kanalbauarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Planunterlagen der vorgenannten Leistungen liegen den Ausschreibungsunterlagen jedoch nicht bei. Um die Leistung zielsicher kalkulieren zu können, bitten wir daher um Übergabe von Baugruben- und koordinierten Leitungsplänen. Antwort: zu 1) Die Positionen sind eindeutig beschrieben. Ein Baugrundgutachten ist nicht erforderlich und wird nicht übergeben. zu 2) Die Positionen sind eindeutig beschrieben. Die benannten Planunterlagen sind nicht erforderlich und werden nicht übergeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)