Sehr geehrte Damen und Herren, möglicherweise ist die pdf. der Beantwortung der Bieterfrage 2 beschädigt. Unterstehend die Beantwortung als Text. Bieterfrage 2: „Im Formular Eigenerklärung & Nachweise wird um Angabe eines verwendeten AVA-Programm mit zertifizierter Schnittstelle nach GAEB-Standart 1990 gebeten. Wird dieses vorausgesetzt? Oder können auch andere erprobte und sich bewährte Programme verwendet werden?“ Antwort zur Bieterfrage 2: Die Verwendung eines AVA-Programms ist kein Zuschlags -, bzw. Auswahlkriterium. Der Auslober verwendet i.d.R. den GAEB-Standard für Angebotsabfragen. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. Die Angabe im Formblatt dient nur der Information. MfG Tschapeller AL