Sehr geehrte Damen und Herren, zum Ausschreibungsverfahren 2025_ZIM_002 sind an den Landkreis Nordsachsen Fragen zu den Vergabeunterlagen herangetragen worden. Wir nehmen diese Fragen zum Anlass, sämtliche Interessenten zu informieren. Generell gilt für dieses (Bieterrundschreiben Nr. 4) und für alle nachfolgenden Bieterrundschreiben Folgendes: Bieteranfragen beantwortet der Landkreis Nordsachsen in Tabellenform. Das gleiche gilt für ergänzende Hinweise des Landkreises. Jedes Bieterrundschreiben enthält vollständig alle bis dahin beantworteten Fragen, d.h. auch solche, die der Landkreis mit vorherigen Bieterrundschreiben bereits abgearbeitet hatte. Fragen, die im jeweiligen Bieterrundschreiben erstmalig behandelt werden, sind in der Tabelle grün unterlegt, so dass die Interessenten rasch Zugriff auf die neusten Auskünfte nehmen können. Mit diesem Bieterrundschreiben wird eine neue Version der Vergabeunterlagen (Version 2 Stand 05.02.2025) ausgereicht. Die neue Version 2 enthält zusätzlich Dokumente zu Luftbildern aller Objekte, zusammengefasst als zip-Datei („2025_ZIM_002_Luftbilder_Objekte.zip“). Die Bieter werden gebeten, diese Luftbilder zu beachten. Weitere Ergänzungen und/oder Änderungen die Vergabeunterlagen betreffend wurden nicht vorgenommen. Allgemein gilt zur Änderung von Vergabeunterlagen: Ist die Änderung von Vergabeunterlagen erforderlich, teilt das der Landkreis Nordsachsen in der betreffenden Antwort/dem betreffenden Hinweis mit. Zugleich reicht er über das Bietercockpit eine neue Version der Vergabeunterlagen aus. Jede neue Version enthält vollständig alle Unterlagen, d.h. auch solche, die von einer Änderung nicht betroffen sind. Geänderte Unterlagen macht der Landkreis Nordsachsen in der neuen Version kenntlich. Das geschieht zum einen durch eine entsprechende Dateibezeichnung. Zum anderen werden Änderungen im Text farblich hervorgehoben (nicht in Excel-Dateien). Wichtig ist, dass die Bieter für die Angebotseinreichung nur die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwenden dürfen. Verwendet der Bieter für sein Angebot eine veraltete Fassung eines Dokuments der Vergabeunterlagen, kann allein das zum Ausschluss seines Angebots führen. Im Bietercockpit werden die Interessenten darauf hingewiesen, wenn der Landkreis eine neue Version der Vergabeunterlagen bereitgestellt hat. Mit freundlichen Grüßen i.A. Thomas Haase Zentrale Vergabestelle Landkreis Nordsachsen