Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Gerne möchten wir Ihnen zu o.g. BV ein Angebot unterbreiten. Die Unterlagen für die Abgabe basieren aber auf der Version 1. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir in dieser Version trotzdem das Angebot unterbreiten sollen oder ob Sie die Abgabeunterlagen (zur Bearbeitung) auf die Version 2 ändern. Antwort: Die Angebote sind zwingend generell auf die aktuellste Version der Vergabeunterlagen abzugeben. Werden Angebote auf ältere Versionen der Vergabeunterlagen abgegeben, müssen diese idR. ausgeschlossen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)