Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zur Beantwortung der Bieterfrage möchten wir noch auf Folgendes hinweisen: Zu den aufgetretenen Fragen zur VOB verweisen wir auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEBs) der Stadtwerke Leipzig GmbH (Leipziger Gruppe), die wiederum auf dem BGB aufbauen. Ebenfalls verweisen wir auf die Bedingungen, die im Vertragsentwurf (Anlage 3) aufgeführt sind. Diese sind Vertragsgrundlage. Wir biten um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen Peggy Günther Vergabestelle