Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfragen, die wir wie folgt beantworten. Frage 7: wir bitten um Bestätigung, dass alle Kosten welche noch einmal in den Positionen von 02.1.20 bis 02.1.60 detailliert aufgeführt sind, auch als Summe in LV-Pos. 02.1.10. Kombinationsgebäude einkalkuliert werden können. Frage 8: der Ausschreibung beiliegend sind die Formblätter VHB 221 und VHB 222 zur Preisermittlung. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe - Bereich (l) "Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen" - ist lediglich die Preisermittlung FBL 221 aufgeführt. Wir gehen davon aus, dass weiterhin die Formulare VHB 221 oder VHB 222 verwendet und eingereicht werden dürfen. Wir bitten um Konkretisierung. Beantwortung: Antwort 7: Wir bestätigen, dass alle Kosten in den LV- Positionen von 02.1.20 bis 02.1.60 auch als Summe in der LV- Position 02.1.10 Kombinationsgebäude einkalkuliert werden können. Antwort 8: Diese Annahme ist korrekt. Es dürfen die Formulare VHB221 oder 222 verwendet werden. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG