Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfragen, die wir wie folgt beantworten. Frage 4: Ist es ausreichend, wenn die laut Baubeschreibung geforderten prüffähigen Unterlagen zur Genehmigung bei der TAB Ende August 2025 vorgelegt werden? Aus unserer Sicht wäre das für die termingerechte Fertigstellung des GUW ausreichend und wäre auch mit den in unserem Unternehmen zur Verfügung stehenden Kapazitäten realisierbar. Frage 5.1: Können für die beschriebenen Trennverstärker der Firma Knick in den Streckenfeldern auch technisch gleichwertige Geräte verwendet werden? Frage 5.2: Kann bei Einhaltung der Gesamtbreite der Gleichspannungsschaltanlage von den geforderten Abmessungen der Einzelschränke abgewichen werden? Beantwortung: Antwort 4: Die prüffähigen Unterlagen zur Genehmigung bei der TAB können in der 35.KW 2025 vorgelegt werden. Antwort 5.1: Ja, es können auch andere technisch gleichwertige Trennverstärker in den Streckenfeldern verwendet werden. Es ist das Fabrikat anzugeben. Antwort 5.2: Ja, bei Nichtüberschreitung der Gesamtbreite der GS- Schaltanlage, kann von den geforderten Abmessungen der Einzelschränke abgewichen werden. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG