Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf das Formblatt "Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit(§§11 und 14 Abs.2 TVergGLSA)" stellen wir hiermit klar, dass die Ermittlung des vergabespezifischen Mindestlohns gem. §11 Abs.3 TVergGLSA entsprechend der dieser Bieternachricht anhängenden Anlage, welche vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt auf dem eVergabe-Portal Sachsen-Anhalt (https://evergabe.sachsen-anhalt.de/geltende-regelungen/handlungsanleitungen) veröffentlicht wurde, erfolgt. Mit freundlichem Gruß S. Duft zentrale Vergabestelle Bereich Einkauf