Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Bewerberinformation möchte ich ihnen folgendes mitteilen. Frage 1: Muss der „Erhebungsbogen Personal“ wie in der Leistungsbeschreibung (S.26) erst nach Zuschlagserteilung oder wie in der „Übersicht geforderter Unterlagen“ (S.2) mit dem Angebot für das Verfahren „Maßnahme in Borna 2025“(Vergabenummer: LKL-KJC-2025-0003) vorgelegt werden? Antwort 1: Gemäß Seite 26 der Leistungsbeschreibung sind die Personalerhebungsbögen spätestens nach Bekanntgabe der Zuschlagserteilung an den Auftraggeber zu übersenden. Das schließ nicht aus, dass diese bereits bei der Angebotsabgabe mit eingereicht werden können. Mit freundlichen Grüßen Willy Schlüter Sachbearbeiter