Sehr geehrte Damen und Herren, es gab nachfolgende Anfrage zur Ausschreibung: wir weisen darauf hin, dass für die provisorischen Anrampungen keine Möglichkeit der Kalkulation in den vorhandenen Positionen besteht. Die Position müsste gesondert ausgeschrieben werden, mit konkreten Angaben wie Menge, Größe etc. Antwort: Allgemeines: Bei diesem Vergabeverfahren handelt es sich um einen Rahmenvertrag. Das ist ein Vertrag, der den künftigen Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge zum Inhalt hat, die sich auf den Rahmenvertrag beziehen. Er regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung, die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden muss. In einem Rahmenvertrag werden Regelungen definiert, die für alle Einzelverträge Gültigkeit haben sollen, die zukünftig abgeschlossen werden könnten. Der Wert der ursprünglichen Rahmenvereinbarung ist in den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Punkt 9.4 angegeben, ebenso die Häufigkeit der zu vergebenden Einzelaufträge. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich dadurch aus, dass der genaue Bedarf in aller Regel nicht feststeht. Daher bestimmt das Gesetz, dass ein Volumen möglichst genau zu ermitteln ist und bekannt zu geben, aber nicht abschließend festgelegt werden muss. Vergaberechtskonform ist, dass bei Rahmenvereinbarungen hinsichtlich des Auftragsumfangs Kalkulationsrisiken beim Bieter verbleiben. Die vorliegende Rahmenvereinbarung kann nicht auf objektspezifische Einsatzgebiete bezogen werden. Des Weiteren sind Inhalt dieser Rahmenvereinbarung Verkehrssicherungsmaßnahmen, welche nicht vorab örtlich festgelegt werden können. Gemäß Baubeschreibung Abschnitt 3.4, handelt es sich bei den Anrampungen um Baubehelfe. Diese sind Bestandteil der Hauptleistung und sind einzurechnen. Das Schreiben wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag S. Herzog SB Ausschreibung/Vergabe Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | Straßen- und Tiefbauamt | Abt. Zentrale Fachaufgaben