Sehr geehrte Damen und Herren, es gab nachfolgende Anfragen zur Ausschreibung: ist es richtig das die Position 01.03.0100 bis 01.03.0130 doppelt ausgeschrieben sind, nur mit Mengenunterschieden wir die Positionen 01.03.0160 - 01.03.0190. Desweiteren haben wir festgestellt, das auf der Seite 24 hingewiesen wird das das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen von provisorischen Anrampungen (z. B Asphaltkeile) in die Preise einzukalkulieren sind. Wir weisen darauf hin, das wir Verkehrssicherer sind und in unserem Portfolio keine Asphaltlieferungen vorgesehen sind. Dementsprechend lehnen wir eine Kalkulation gemäß diesem Hinweis ab, da diese Leistungen von uns nicht erbracht werden. In der Position 01.06.0020 - Verkehrsrechtliche Anordnung einholen, erstellen - wird auf die Position 01.06.0010 hingewiesen, diese beinhaltet aber die Kontrollfahrten. Antwort: 1) Doppelung von Positionen? zu Pos. 01.03.0100 bis 01.03.0130: beinhalten Absperrschranken 250 x 2000 mm zu Pos. 01.03.0160 bis 01.03.0190: beinhalten Absperrschrankengitter nach RSA 21, 100x 200 cm 2) Anrampungen Die Anrampungen müssen nicht aus Asphalt bestehen (es steht z.B.). Gemäß Baubeschreibung Abschnitt 3.4 …Die Anrampungen sind aus rutschfestem Material nach Wahl des AN und örtlichem Erfordernis geeignet für Rollstuhlfahrer und Radfahrer herzustellen… 3) Verkehrsrechtliche Anordnung zu Pos. 01.06.0020 Der Langtext wird geändert: -> entfällt: für OZ ' 01.06.0010 ' Das Schreiben wird Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag S. Herzog SB Ausschreibung/Vergabe Landeshauptstadt Dresden Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften | Straßen- und Tiefbauamt | Abt. Zentrale Fachaufgaben