Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Im vorliegenden Leistungsverzeichnis wird unter Position 2.1.17. und unter Position 2.1.18. ein Treppenturm mit einer Laufbreite von 0,75 bis 1,00 m ausgeschrieben. Durch die Systemgerüsthersteller werden konfektionierte Bautreppen mit einer Laufbreite von ca. 60 cm angeboten, die die Forderungen des Betriebssicherheitsgesetzes und der TRBS 2121 für einen sicheren Zugang in die einzelnen Gerüstebenen erfüllen. Kann mit einem Treppenaufgang einläufig Laufbreite ca. 60 cm kalkuliert werden? Antwort: Die Bautreppen sind mit der Breite von 60 cm zu kalkulieren und bei Beauftragung so auszuführen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)