Sehr geehrte Damen und Herren, zur Verdingungsunterlage des oben genannten Bauvorhabens teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zum Leistungsverzeichnis wurden folgende Bieterfragen gestellt: gem. LV Pos 2.1.4 (siehe Langtext) ist der Oberboden seitl zu lagern. Gleichzeitig steht im LV Langtext dass der Oberboden zu befördern ist. Wir bitten um Klärung des Widerspruchs. Sollte ein Zwischentransport einzukalkulieren sein, bitten wir um Angabe des Förderwegs in m für eine Angbotsvergleichbarkeit der Bieter. Antwort: wir sehen in der LV- Pos. 02.01.0004 keinen Widerspruch. Wie im Text beschrieben, ist der Oberboden abzuziehen, zu fördern und unmittelbar seitlich im Baufeld zu lagern. Ein Befördern im Sinne eines klassischen Zwischentransportes ist nicht beschrieben. Die Leistungsbeschreibung beinhaltet hier das Ablegen bzw. Aufsetzen des Oberbodens unmittelbar seitlich innerhalb des Baufeldes, also neben dem Korridor des Abtragstreifens. Es wird keine neue Version der Vergabeunterlage erstellt. Alle weiteren Punkte der Verdingungsunterlage bleiben aufrechterhalten. Das Nachschreiben wird zum Vertragsbestandteil erklärt und ist den Angebotsunterlagen (Anlage C der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“) beizulegen. Bitte leiten Sie diese Information umgehend an die in Ihrem Unternehmen mit der Angebotsbearbeitung beschäftigten Mitarbeiter weiter. Mit freundlichen Grüßen Cathrin Rösel Sachbearbeiterin Vergabe NL Leipzig