Sehr geehrte Bieter und Teilnehmer, folgende Frage wurde gestellt: In o.g. Position ist die Entsorgung der ungebundenen Tragschicht "bis Z2 gemäß LAGA" ausgeschrieben. Wir bitten um Präzisierung, von welcher Einstufung nach LAGA ( Z0; Z1.1; Z1.2, Z2) ausgegangen werden soll." Antwort: Für Bushaltestellen wird standardmäßig keine Baugrunduntersuchung durchgeführt. Da sich die Baustelle im vorhandenen Straßenraum befindet und das Gelände nicht neu erschlossen wird, wird es sich um Z1.1 bis Z1.2 handeln. MfG Stadt Leipzig