Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine weitere Bieterfrage eingegangen, welche wir Ihnen nachstehend gerne beantworten möchten. Frage: "Sind die SVS der optionalen Leistungen in den Preisblättern auch einzutragen?" Antwort: Ja, die sind in die Preisblätter einzutragen. Es wird lediglich mit dem SVS „regelmäßige UR Montag bis Samstag 05:00 bis 22:00 Uhr“ auf den weiterführenden Blättern weitergerechnet. Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung von Bieterfragen bereits abgelaufen ist und wir gem. § 20 Abs. 3 VgV nun letzmalig eingegangene Fragen beantworten, welche keine zusätzlichen Informationen für die Angebotsabgabe enthalten und/oder wesentliche Änderungen der Vergabeunterlagen zur Folge haben. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Franziska Wiemer Zentrale Vergabestelle