Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt eine weitere Bieterfrage vor, welche wir Ihnen nachstehend beantworten. Frage zu Referenzbescheinigungen: „[…] Gehen wir recht in der Annahme, dass hier […] Eigenerklärungen mit Angabe des Auftraggebers sowie Details über den Auftrag (Erbringszeitraum, Ansprechpartner, Umsatz etc.) ausreichend sind?“ Antwort: Gerne können Sie uns eine selbstgefertigte Übersicht über vergleichbare Referenzen unter Angabe des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner sowie Details über den Auftrag (Erbringungszeitraum, Auftragswert, etc.) einreichen OHNE diese vom Referenzgeber mit Unterschrift bestätigen lassen zu müssen. Hierfür KÖNNEN Sie die Seiten 1 und 2 des mitgelieferten Formblatts 444 (Referenzbescheinigung) nutzen. Bitte betrachten Sie folglich Seite 3 des mitgelieferten Formblatts 444 (Referenzbescheinigung) als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Franziska Wiemer Zentrale Vergabestelle