Sehr geehrte Damen und Herren, die folgende Bieteranfrage hat uns erreicht: "Sie fordern in Ihrer Ausschreibung die ISO 450001. Die Grundlagen der ISO 450001 sind in unseer ISo 9001 verankert und somit der Arbeitsschutz fester Bestandteil unserer Firmenphilosophie. Ist die Einreichung der IS0 9001 bei gelichzeitiger Begleitung eines externen Dienstleister hinsichtlich Arbeitsschutzes ausreichend?" Der zuständige Fachbereich hat dazu wie folgt Stellung genommen: "Folgendes wurde in den Vorbemerkungen abgefordert: Anbieter müssen Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001 erbringen, ansonsten werden Sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die ISO 9001 und die ISO 450001 regeln beide im Ansatz das Managementsystem. Beide Normen schreiben Organisationen vor, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern, die sich auf ihre Geschäftstätigkeit auswirken können. Ein wesentlicher Vorteil von ISO 45001 besteht darin, dass es Organisationen bei der Schaffung eines sichereren und gesünderen Arbeitsplatzes für ihre Mitarbeiter unterstützt. Durch die Identifizierung und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz können Organisationen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu beseitigen oder zu reduzieren. Somit reicht es hier nicht aus, die ISO 9001 einzureichen und einen externen Dienstleister für Arbeitsschutz zu benennen." Bitte beachten Sie diese Information bei der Erstellung Ihres Angebotes. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen K. Spitze Sachgebietsleiterin Zentrale Vergabestelle