Sehr geehrte Damen und Herren, die folgenden Bieteranfragen haben uns erreicht: 1: „Sehr geehrte Damen und Herren, bedingt durch die bevorstehenden Feiertage sowie der Schließtage bis ins neue Jahr hinein, wird es uns nicht möglich sein, ein kaufmännisch qualifiziertes und technisch einwandfreies Angebot abzugeben. Wir bitten hiermit um Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.01.2025.“ 2: „Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Feiertage, der Ferienzeit und den damit verbundenen urlaubsbedingten Personalengpässen, sowie unserer Betriebsruhe bis einschl. 06.01.2025, möchten wir hiermit Anfragen ob eine Verlängerung der Abgabefrist möglich ist. Um Ihnen ein technisch und kaufmännisch einwandfreies Angebot unterbreiten zu können, bitten wir daher um eine Angebotsabgabefristverlängerung um mindestens 2 Wochen, sowie um Anpassung der Frist für Bieterfragen.“ Der zuständige Fachbereich hat dazu wie folgt Stellung genommen: „Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Verständnis für die Herausforderungen, die die bevorstehenden Feiertage mit sich bringen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht eine Verlängerung der Abgabefrist nicht nötig und leider auch nicht möglich ist. Wir schätzen Ihr Interesse und hoffen, dass Sie dennoch in der Lage sind, ein Angebot innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.“ Bitte beachten Sie diese Information bei der Erstellung Ihres Angebotes. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen K. Spitze Sachgebietsleiterin Zentrale Vergabestelle