Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Informaion. Frage: leider lässt sich die Menge in der o.g. Pos. nicht ändern, so dass der Angebotspreis für die Revisionöffnung nicht in die Angebotssumme einfließt. Wird dazu eine neue GAEB-Datei zur Verfügung gestellt ? Antwort: in Ergänzung zur Mail vom 20.12.2024 ist von 1 Stk auszugehen. Entsprechend ist der EP für 1 Stk zu kalkulieren und einzutragen. Eine neue GAEB wird nicht versendet. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM „Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs.1 SächsGemO."