Sehr geehrte Damen und Herren, Nach einer Verständnisfrage eines Bieters hier folgende Erläuterungen für Sie: Der Einsatz von Bauprovisorien ist für den BA 2025 nicht notwendig. Der Satz auf S. 78 der Baubeschreibung „Am Bauanfang ist ein Bauprovisorium für die Abfangung der Bestandfahrleitung erforderlich“ wird gestrichen. Die Maste M-61 und M-62 sind bereits zu Beginn des BA 25 zu stellen. Da sich die beiden Bauabschnitte 2024 und 2025 zeitlich überlappen, wird damit die endgültige Montage der Kettenwerke des BA 24 gewährleistet. In der Pos. 03.07.05.0040 Einbindung der neuen Fahrleitungsanlage sind folgende Leistungen mit einzukalkulieren: Regulieren des gesamten Wechselfeldes zwischen dem Masten M-61/M-62 und M-65/M-67. Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser informellen Nachsendung sowie der am 08.01.2025 verteilten Information über den Entfall der Pos. 03.07.01.0060 ebenfalls mit dem Formular Nachsendung Bieterbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leipzig