Sehr geehrte Damen und Herren, werte Teilnehmer und Bieter, die Vergabestelle wurde darauf hingewiesen, dass die im Leistungsverzeichnis als Anlage(n) bezeichneten Unterlagen und Pläne (vgl. Seite 4 LV "L03:Rohbau" vom 03.12.2024) nicht vollständig den Vergabeunterlagen beigefügt sind, indem die unter "Weitere Unterlagen" bezeichneten Anlagen (Baugrundgutachten und Statische Berechnung) fehlen. Vor diesem Hintergrund wird Ihnen das Baugrundgutachten im Dateianhang nachgereicht und Sie um entsprechende Kenntnisnahme und Beachtung gebeten. Die Beifügung der Statischen Berechnung musste bewusst unterbleiben, weil eine Zurverfügungstellung über die Plattform aufgrund der Dateigröße aus technischen Gründen nicht möglich ist. Allerdings geht die Vergabestelle in diesem Zusammenhang auch davon aus, dass diese Unterlage für eine sachgerechte Angebotserstellung und ordnungsgemäße Kalkulation nicht zwingend erforderlich ist. Die sich aus der statischen Berechnung ergebenden Erforderlichkeiten sind in das Leistungsverzeichnis eingebracht und die sich daraus ergebenden Anforderungen insoweit hinreichend verschriftlicht worden. Mit freundlichen Grüßen i.A. gez. D. Hennlein-Reich SGL Zentrale Vergabe