Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Antwort auf 2 Bieterfragen: Frage 1: In den Vergabeunterlagen wird keine gesonderte Regelung zur Haftung und zur Haftungsbegrenzung getroffen. Die VOL/A begrenzen die Haftung nur in besonderen Fällen, so dass die Haftung im Grundsatz unbegrenzt ist und für die Bieter ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Branchenüblich sind hingegen beispielhaft die Regelungen der gängigen EVB-IT Verträge oder eine Beschränkung der Haftung auf den 1,5-fachen Brutto-Gesamtauftragswert. Gehen wir daher recht in der Annahme, dass Sie einer Begrenzung der Haftung auf den 1,5-fachen Brutto-Gesamtauftragswert oder nach EVB-IT zustimmen? Antwort 1: In Beantwortung Ihrer Bieterfrage stimmen wir einer Haftungsgrenze des 1,5 fachen Brutto-Gesamtwertes zu. Frage 2: In dem Dokument „Leistungsverzeichnis“ fordern Sie auf Seite 2 unter Nr. 1: „4 Stück NX-8170-G9-6442Y-CM, Nutanix Node - NX8170-G9“. Gehen wir Recht in der Annahme das hier Alternativprodukte anderer Hersteller nicht zugelassen sind? Antwort 2: Alternativprodukte anderer Hersteller sind innerhalb dieser Ausschreibung nicht zugelassen. Mit freundlichen Grüßen Müller