Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Was genau ist bei dem Formblatt "Fragebogen zur Eignungsprüfung", Pkt. 1.1.2.4 mit "...Liegt die Erklärung zur Verordnung(EU) 2022/576..." gemeint? Ob uns diese Erklärung vorliegt oder ob man laut dieser Erklärung Kontakt hat? Wir sind unsicher was dort eingetragen werden soll. Ich bitte um kurzfristige Antwort. Antwort: Ja richtig, es handelt sich darum, ob diese Erklärung vorliegt - siehe: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014‘ - liegt den Vergabeunterlagen bei. Im Fragebogen reicht die Beantwortung mit ‚ja‘ bzw. ‚ja,siehe Anlage‘ aus. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)