Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Gem. Hersteller für das Fassadenbegrünungssystem müssen für Rahmen und Netz dieselben Materialien verwendet werden, um die Gewährleistung aufgrund von dann nicht vorhandener Kontaktkorrosion aufrecht zu erhalten. Somit müssten wir abweichend vom LV die Rahmen in Edelstahl anbieten, da bereits die Konsolen und Netze in Edelstahl zu liefern sind. Wird diese Änderung der Ausschreibungsunterlagen gestattet? Antwort: Bei technisch korrekter Ausführung und einer intakten, lückenlosen Zinkschicht, kann Kontaktkorrosion zwischen Edelstahl und feuerverzinktem Stahl ausgeschlossen werden. Durch geeignete Trennmaßnahmen ist ein Kontakt zwischen den verschiedenen Materialien zu verhindern. Hierzu kann z.B. kunststoffummanteltes Montageseil zur Befestigung des Begrünungsnetzes am Stahlrohrrahmen verwendet werden. Die getrennte Befestigung des Stahlrohrrahmens an den Wandkonsolen kann z.B. mittels Unterlegmaterial aus Kunststoff umgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)