Sehr geehrte Bieter, uns erreichte die Bieterfrage 1: Gemäß Ihren Vorbemerkungen sollen Besondere Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18 363 Punkt 4.2.11 in die Preise einkalkuliert werden. Gemäß HOAI erfolgt die Mengenermittlung auftraggeberseitig. Wir bitten um Mitteilung der Ausführungsmenge für die einzukalkulierenden Besonderen Leistungen. Antwort: Die Annahme, dass es sich um eine besondere Leistung handelt ist falsch. Das in den Vorbemerkungen erwähnte Schützen von Bauteilen ist im Sinne der VOB Teil C DIN 18363 Punkt 4.1.3 zu verstehen und kann mit Folien <0,2mm erfolgen. Bieterfrage 2: Bei der Prüfung des Leistungsverzeichnisses für das Projekt "Krankenhaus Buchholz - BA3, Maler- und Lackierarbeiten" sind uns einige Unklarheiten aufgefallen. Wir bitten um Klärung der folgenden Punkte: Position 01.2 - Wandflächen spachteln und schleifen: Können Sie die Anzahl der erforderlichen Spachtelgänge und die maximale Schichtdicke je Arbeitsgang spezifizieren? Antwort: Die Vorleistung ist als neugeputzte Gipsputzoberfläche ausgeführt. Es ist von einer vollflächigen Spachtelung auszugehen. Material: Gips-Flächenspachtel C7-20-2 nach DIN EN 13279, Mörtelgruppe PIV Schichtdicke: bis 3 mm Oberfläche: Q3, geglättet Die Anzahl der Arbeitsgänge zum Erreichen von 3mm Schichtdicke obliegt dem Ausführenden. Als Folgeleistung ist die Position 34.01.4 zu erbringen: Glasfaseramierungsvlies tapezieren Position 01.10 - Klinkerflächen im Flur spachteln: Gibt es Vorgaben zur Oberflächenqualität (z. B. Q2 oder Q3)? Antwort: Oberfläche: Q3, geglättet Gerüststellung: Können die Kosten für die Gerüststellung separat ausgewiesen werden, falls zusätzliche Höhenzugänge erforderlich sind? Antwort: Es sind keine Gerüste erforderlich, die nicht gemäß VOB Teil C DIN 18363 Punkt 4.1.3 als Nebenleistung zu stellen sind. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle