Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Beantwortung einer Bieterfrage zu Ihrer Information: Frage: Wir bitten um einen Objektbesichtigungstermin in der 51.KW 2024. Antwort: Die Leistung ist in den Vergabeunterlagen eindeutig und erschöpfend beschrieben. Für die Erstellung der Angebote ist eine Ortsbesichtigung der Baustelle nicht erforderlich. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes werden grundsätzlich keine Ortsbesichtigungen durchgeführt. Bieterfragen können über diese Vergabeplattform gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM (Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs. 1 SächsGemO.)