Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhielten wir nachstehende Bieteranfrage, die wir wie folgt beantworten. Frage 12: die LV-Position 02.01.0010 "Kombinationsgebäude" umfasst die Summe der nachfolgenden LV-Positionen. Wir bitten um Bestätigung, dass die Bepreisung der LV-Position 02.01.0010 ausreichend ist und die nachfolgenden Einzelpositionen (02.01.0020 bis 02.02.0190) hierin enthalten sind und nicht gesondert bepreist werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um entsprechende Klärung. Frage 13: Derzeit in Bearbeitung, wird zeitnah nachgereicht. Frage 14: Wir bekommen von keinem der uns bekannten möglichen Lieferanten für Fertigbetonteilgebäude (die bereits vergleichbare, aber oberirdische Gebäude für Projekte der MVB geliefert haben) ein zu 100 Prozent der Ausschreibung entsprechendes Gebäude angeboten. Als Begründung wird dabei angegeben, dass gemäß der Fertigungsmöglichkeiten seitens des Lieferanten keine Ausführung exakt der Positionsaufteilung möglich ist und das angebotene Gebäude geringfügig vom LV abweicht. Sinngemäß und bezüglich Funktion, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit entspricht das Angebot aber den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses, kann dann aber nicht gemäß der Einzelpositionen in Einzelpreise unterteilt werden. Wir bitten um Bestätigung, dass in einem solchen Fall das Gebäude als Komplettpreis in der Position 2.1.10 Kombinationsgebäude angeboten werden kann und die weiteren Positionen der LV-Abschnitte 2.1, 2.2 und 2.3 mit 0,00 € bepreist werden dürfen. Beantwortung: Antwort 12: Siehe Antwort 14. Antwort 13: Derzeit in Bearbeitung, wird zeitnah nachgereicht. Antwort 14: In diesem Fall kann für das Gebäude ein Komplettpreis in der Position 2.1.10 Kombinationsgebäude angeboten werden, mit Angabe der baulichen Abweichungen von den ausgeschriebenen Positionen im Leistungsverzeichnis. Mit freundlichen Grüßen Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG