Sehr geehrte Damen und Herren, es ist bereits eine neue Bieterfrage zum genannten Verfahren eingegangen, die nachstehend wie folgt beantwortet wird. Bieterfrage(n): Entsprechend Baubeschreibung Pkt. 1.1.2.1.2 wird der SiGeko vom AG gestellt. Die SiGeko-Leistungen sind jedoch im Leistungsverzeichnis erfasst, wir bitten um Aufklärung. In den Positionen 05.110 bis 05.200 sind Leistungen bezüglich einer Baustraße beschrieben, wo soll die Baustraße angelegt werden? Antwort: Der SiGeko wird nicht vom AG gestellt. Den SiGeko stellt der AN. Die Leistungen sind im LV beschrieben. Alle anderen Formulierungen im Pkt. 1.1.2.1.2 behalten ihre Gültigkeit. Anmerkung zur vorherigen Bieterfrage bezüglich Beschilderungsplan: Bitte beachten Sie, dass der Beschilderungsplan noch nicht bestätigt ist! Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gern wieder an mich. Freundliche Grüße A. Weißbach, SGLin Zentrale Vergabestelle 30.2, Tel.: 03901/65-370