Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Bieterfrage erreichte uns: "Wir bitten um Erläuterung welche Art der digitalen Signatur verlangt ist bei der Abgabe des Angebots über das AI Bietercockpit? Gehen wir recht in der Annahme, dass Einfache elektronische Signatur (also Signaturanbringung in Textform, also lediglich Eintragen des Namens des für die Abgabe des Angebots zuständigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin) ausreichend ist?" Antwort: Wie Sie dem Formular "Aufforderung zur Angebotsabgabe" entnehmen können, ist die Abgabe der Angebote - elektronisch in Textform - elektronisch mit fortgeschrittener Signatur - elektronisch mit qualifizierter Signatur möglich. Mit freundlichen Grüßen Vergabestelle Oberlausitz-Kliniken gGmbH