Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Bieterfragen erreichte uns: Frage 1: Entsprechend der Antwort auf Frage 22 gehen wir davon aus, dass wir auch bei nicht vorliegender Präqualifikation die EEE nicht ausfüllen müssen, sofern die in Antwort auf Frage 22 genannten Nachweise vorliegen. Ist dieses Verständnis korrekt? Antwort: Das ist korrekt. Frage 2: In der Antwort geben Sie als eines der dann erforderlichen Dokumente an: "Eigenerklärung des Bieters" Bitte geben Sie an welche Punkte diese Eigenerklärung beinhalten muss. Bitte stellen Sie eine Vorlage zur Verfügung, damit sichergestellt ist, dass sämtliche relevanten Aspekte mit der Eigenerklärung abgedeckt sind. Antwort: Die Vorlage zu dieser Erklärung finden Sie im Anhang. Frage 3: Falls die EEE bei nicht Vorliegen der PQ doch auszufüllen ist, bitten wir um Klarstellung welche Abschnitte/Eintragungen bearbeitet/gemacht werden müssen. Antwort: Bei nicht Vorliegen der PQ muss das EEE nicht abgegeben werden unter der Voraussetzung, das alle (unter Frage/Antwort 22) genannten Dokumente einzureichen sind. Mit freundlichen Grüßen Doreen Poick Vergabestelle OLK