Sehr geehrte Damen und Herren, uns erreichte eine Bieterfrage, welche wir hiermit gerne beantworten wollen. Bieterfrage: In der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird für die Vorlage eines Angebotes eine Frist bis 29.11.2024, 09:00 Uhr gesetzt. Die Bindefrist des Angebotes soll bis 28.01.2025 laufen. Die Ausführungsfrist nach Punkt g) der Aufforderung ist demnach bis 30.10.2025 (also rund 9 Monate) vorgesehen. Unsere Lieferzeit für FG/Aufbau beträgt zur Zeit 24 Monate. Frage: Ist es unter der Voraussetzung möglich ein Angebot abzugeben und wie wird dieses bewertet, wenn die Lieferzeit erheblich über den vorgesehen Zeitraum hinaus geht? Fallen Vertragsstrafen an und wie hoch sind diese ggf. maximal? Ist die Maßnahme GW-G mit Landeszuwendungen gefördert und bis wann muss der Verwendungsnachweiß geführt werden? Antwort: Die Ausführungsfrist kann vom Auftraggebers nicht angepasst oder verlängert werden. Seitens des Freistaates Thüringen wurden für die Beschaffung eines Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) Fördermittel gewährt. Diese müssen gemäß Zuwendungsbescheid spätestens bis zum 12. Dezember 2025 abgerufen werden. Aufgrund der Bearbeitungszeit und organisatorischer Angelegenheiten wurde das Ende der Ausführungsfrist auf den 30.10.2025 gelegt. Mit freundlichen Grüßen P. Gesell Zentrale Vergabestelle