Sehr geehrte Damen und Herren, die Teilnahmewettbewerbsunterlagen werden durch folgende Information präzisiert: Bewerberfrage: im Formblatt 216, welches vorgibt, was für Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben sind, ist unter dem Punkt 1.3 die Abgabe eines Leistungsverzeichnisses mit Preisen angekreuzt. Wir vermuten, dass es sich hierbei um ein Versehen handelt und bitten um Aufklärung. Antwort: Mit dem Teilnahmeantrag muss kein Leistungsverzeichnis abgegeben werden. Das Kreuz im Formblatt 216 wurde an dieser Stelle versehentlich gesetzt. Diese Nachricht wird Bestandteil der Teilnahmewettbewerbsunterlagen. Freundliche Grüße Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH