Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie folgendes zur Kenntnis: Bieteranfrage: Für Rückstellproben bei der Deklarationsanalytik wird eine Lagerung über 2 Jahre beschrieben. Üblich sind 3 Monate. Längere Lagerzeiten wären mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wir bitten um Korrektur. Antwort: Wir verweisen hier auf die Ersatzbaustoffverordnung: ->Abschnitt 3 Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen ->Unterabschnitt 1 Güteüberwachung § 8 Probenahme und Probenaufbereitung (Satz 9) „Die Rückstellproben sind mindestens sechs Monate aufzubewahren.“ Diese Vorgabe stellt eine Mindestanforderung dar, kann jedoch vom AG angepasst werden. Die in der Position 01.03.0001 angegebene Lagerzeit wurde auf Grundlage der Bauzeit und den vorhanden Randbedingungen ermittelt. Der AG hält somit an der Lagerzeit von 2 Jahren fest. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Rautert Sachbearbeiterin