Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie folgendes in Beantwortung einer Bieteranfrage zur Kenntnis: Bieteranfrage: 1. Pos: 01.15.0008: Aus welchem Material soll die Jahreszahlmatrize hergestellt werden? 2. Pos: 01.15.0004: Der Mengenansatz von 120 m³ findet sich nicht in den Plänen wieder. Wir bitten um Überprüfung. 3. Pos: 01.16.0013: Leistungstext: Farbe und Fugenausbildung nach Angabe der Denkmalpflege. - Angaben zur Farbe fehlen Desweiteren sind Nistplätze ohne Aufpreis herzustellen. - Diese Leistung ist mit Aufwand verbunden - Wir bitten um Angaben zur Kalkulation 4. 01.17.0002.: Die Angabe der Farbe des Geländers fehlt. 5. 01.16.0004.: Es handelt sich um eine klassische Mauerwerksverpressung. Hierfür ist aus unserer Sicht kein Patent erforderlich. Bitte erläutern Sie, was hier patentrechtlich geschützt sein soll. Mit welcher mittleren Bohrtiefe ist zu kalkulieren? 6. Pos 01.04.0014 - Lt Text: Die Kontrolle der Umleitungsstrecke wird gesondert vergütet. Wo ist diese Leistung ausgeschrieben? 7. Pos 01.04.0009: Die Menge ist nicht plausibel. Vermutlich ist die Einheit falsch. Allgemein zu den ausgeschriebenen Materialien: Da straßenseitige Trockenmauerwerk weist teilweise nur sehr geringe Fugenbreiten auf. In diesen Bereichen ist eine ordnungsgemäße Verfugung nicht möglich. Da sich die Hohlräume in einem Trockenmauerwerk nicht vollständig reinigen lassen, kann beim Verpressen erfahrungsgemäß kein monolithischer und dichter Mauerwerkskörper hergestellt werden. Auch ist ein Mörtel mit Kalk für derartige Stützwände nicht geeignet. Antwort: zu 1. (Pos. 01.15.0008): Die Jahreszahlmatrize ist auf dem Bauwerksplan 8.1 falsch dargestellt. Die Jahreszahl ist gemäß RiZ-ING „Jahr 1“ höhenzentrisch in das Gesimsband der Kappe zu integrieren. Die Höhe Jahreszahlmatrize ist 225 mm. Die Höhe des Gesimsbandes ist 380 mm. zu 2. (LV-Pos. 01.15.0004): Der Mengenansatz ist quasi ein Kommafehler. Die Menge beträgt 15 m3. zu 3. (LV-Pos. 01.16.0013): Angaben der Denkmalpflege gibt es nicht. Farbton der Fugen ist wie analog Pos. 01.16.0002 Grau (Dunkelgrau). Der Hinweis zu Nistkästen ist zu streichen. zu 4. (LV-Pos. 01.17.0002): Geländerfarbe = Perlrubinrot (RAL 3032); Bemusterung mit dem AG durchführen; Abgleich mit dem Geländer des gegenüberliegenden Bauwerkes zu 5. (LV-Pos. 01.16.0004): Der Vortext zur Pos. 01.16.0004 soll nicht „… eines patentierten BST-Systemes“ heißen, sondern „Einsatz des patentierten BST-Systems.“ Dabei handelt es sich um die BST-Systemvernagelung mit dem Patent EP 2141287, siehe auch Baubeschreibung Kap. 1.1.2.2.2. Bohrtiefe nach statisch konstruktivem Erfordernis und unter Beachtung der Flurstücksgrenze(n). Darüber hinaus siehe Bauwerkspläne. zu 6. (LV-Pos. 01.04.0014): Der Satz "Die Kontrolle der Umleitungsstrecke wird gesondert vergütet." ist zu streichen. Die Kosten für die Kontrolle der Verkehrssicherung für die Umleitungsstrecke, wenn sie denn eingerichtet wird, sind ebenfalls in die LV-Pos. 01.04.0011 einzurechnen. Darüber hinaus siehe auch Baubeschreibung Kap. 3.1.4. zu 7. (LV-Pos. 01.04.0009): Die Einheit ist in 'Tage' zu ändern. Allgemein: In einschlägiger/n Fachliteratur, Regelwerken und/oder Merkblättern gibt es keine Anforderung an eine Mindestfugenbreite, nur an eine Maxfugenbreite. Demnach erfordert nachträgliches Verfugen von Mauerwerk besondere Aufmerksamkeit, ggf. sind Fugen auf zu weiten. Eine ordnungsgemäße maschinelle Verfugung ist mit entsprechendem Mörtel möglich. Vielmehr kann tiefer verfugt werden, als lt. Normung vorgeschrieben. Auf Grund der Produkteigenschaften, keiner permanenten anstehenden Nässe und Erfahrungen aus gleichwertigen Maßnahme soll kein reiner Kalkmörtel, sondern ein Mörtel der MG IIa eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen Cornelia Rautert Sachbearbeiterin