Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend erhalten Sie die Beantwortung von Bieterfragen zu Ihrer Information. Frage: gem. Pos. 02.01.0013 soll der Innenhof ebenfalls mit Glasfaserbetonplatten verkleidet werden. Wir bitten daher um Zusendung aller Ansichten vom Innenhof, um eine komplette Plattenlsite zu erstellen. Bisher kann man nur beim Schnitt AA Teilbereiche erkennen. Antwort: Im Innenhof Gebäudeteil 2 gibt es im EG Bereiche die ebenfalls mit Glasfaserbeton verkleidet werden sollen. Dies können sie den beigelegten Innenhofansichten Plan 721 und Plan 722 entnehmen. Frage: Des Weiteren bitten wir um Aufklärung der Position 02.01.0014. Hier sind Passplatten in der nahezu gleichen Menge wie der Grundposition 02.01.0012 ausgeschrieben. Stimmt die Mengenangabe? Ist dies als Zulage zu kalkulieren? Antwort: Die 02.01.0014 ist eine eigenständige Position in der die Besonderheiten aufgeführt sind. Die Grundposition ist die Pos. 02.01.12 mit Beschreibung der Standardkonstruktion. Die Mengen sind korrekt und so zu kalkulieren. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stadt Leipzig Vergabestelle AGM „Es handelt sich um eine Beauftragung nach § 59 Abs.1 SächsGemO."